AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Arthur Zintgraf GmbH, Heerstr. 18, 72393 Burladingen (Stand 16.09.2013)

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Arthur Zintgraf GmbH (im Folgenden: Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (im Folgenden: Käufer) gelten nur insoweit, als ihnen die Firma Arthur Zintgraf GmbH ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) In Katalogen, Online-Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Die aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein den Verkäufer bindendes Angebot dar; sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein verbindliches Angebot in Form der Bestellung zu unterbreiten. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Davon unberührt bleibt die Regelung des § 434 Abs. 3 BGB, wonach Angaben in der Werbung zu der Beschaffenheit der Ware gehören können.
(2) Der Käufer ist vierzehn Tage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden vor allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 305 b BGB bleibt davon unberührt.

§ 3 Preise, Preisänderungen
(1) Die im Online-Katalog für Verbraucher genannten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise im Businesskatalog, der für gewerbliche Kunden erstellt wurde, verstehen sich rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für alles andere Werbematerial, das sich ausdrücklich an gewerbliche Kunden richtet.

(2) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Rechnung, gegen Vorauskasse (Überweisung, Kreditkarte, Paypal) oder per Nachnahme jeweils zuzüglich Fracht, Porto und Verpackung. Bei Bedenken gegen die Bonität des Käufers sind nur Vorauskasse oder Nachnahme möglich. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind; der Verkäufer ist dazu aber nicht verpflichtet. 

§ 4 Lieferzeiten, Nachfrist und Selbstbelieferungsvorbehalt 
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden vor allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 305 b BGB bleibt davon unberührt.
(2) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

(3) Erweiterter Selbstbelieferungsvorbehalt nur gegenüber gewerblichen Kunden: Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt generell vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er seinerseits den Liefergegenstand nicht innerhalb einer angemessenen Frist im vertraglich vereinbarten Zustand erhält und dies nicht selbst zu vertreten hat. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 5 Versand und Gefahrübergang, Widerruf
(1) Der Käufer trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden 
ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei einem Verbraucher geht die Gefahr aber erst dann auf diesen über, wenn der Verbraucher den Besitz der gekauften Sache erlangt oder sich in Annahmeverzug begibt.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
(3) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das sie gesondert belehrt werden. 

§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängeln, Vertretenmüssen
(1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
(3) Darüber hinaus gilt für gewerbliche Kunden: 
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Wahlrecht zwischen 
Mangelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall dem Verkäufer zu. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer ohne Einverständnis des Verkäufers mindern oder vom Vertrag 
zurücktreten. Unberührt bleibt die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB und das Recht des Käufers, Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen zu verlangen.

§ 7 Haftungsbegrenzung, Erklärungspflicht und Verjährungsverkürzung bei gewerblichen Kunden
(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen angemessen.
(3) Bei einer Verzögerung der Leistung haftet der Verkäufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % des Verkaufspreises begrenzt. Gegenüber gewerblichen Kunden wird darüber hinaus die Verzugshaftung einheitlich auf 5 % des Verkaufspreises des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt, wobei diese Grenze für die Gesamtentschädigung gilt, also für Schadensersatz neben und statt der Leistung.
(4) Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen in-nerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, welche Rechte er verbindlich daraus geltend macht und ob er auf der 
Lieferung besteht.
(5) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gleich aus welchem Rechtsgrund wird auf ein Jahr verkürzt. Die Verjährungsfrist für sonstige Schadensersatzansprüche unabhängig von Mängeln wird ebenfalls auf ein Jahr verkürzt. Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes durch den Verkäufer, Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
(6) Die vorstehenden Absätze 1 bis 6 gelten nur gegenüber gewerblichen Kunden. Gegenüber Verbrauchern verbleibt es insoweit bei den gesetzlichen Vorschriften

§ 8 Eigentumsvorbehalt 
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor 
(Vorbehaltsware).Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 9 Zahlung
(1) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(2) Rechnungen des Verkäufers sind, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und 
sind sofort fällig. Der Verkäufer behält sich vor, in begründeten Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorauskasse (Überweisung, Kreditkarte, Paypal) auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Bestellung zurücktreten. Kosten, die durch die Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
(4) Der Verkäufer ist ohne anders lautende Bestimmungen des Käufers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt, nicht aber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen.

§ 10 Geltendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die obigen Bedingungen gelten für Werklieferungsverträge und Werkverträge entsprechend.
(2) Für den Fall, dass beide Parteien Kaufleute sind, wird Hechingen als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart. Ansonsten bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.